Nachweis der Masernimpfung in den meisten Praxen

      Umfrageergebnis


Seit dem 1. August gilt für das gesamte Personal in Arztpraxen eine Masernimpflicht. Praxisinhaber müssen den Impfschutz aller nach 1970 geborenen Mitarbeiter prüfen und ggf. nicht geimpfte (oder genesene) Personen an das zuständige Gesundheitsamt melden.

Eine Umfrage des DeutschenArztPortals hat ergeben, dass in den Praxen von 71 % der teilnehmenden Ärzte (N = 268) alle Mitarbeiter einen entsprechenden Nachweis erbracht haben. 18 % bzw. 11 % gaben an, dass der Nachweis bei einzelnen Mitarbeitern bzw. sogar bei mehreren Mitarbeitern fehle.

Umfrage des DeutschenArztPortals: „Wie ist die Situation in Ihrer Praxis?“ (N = 268)