Mehrzahl der Ärzte kennt die aktuellen Vorgaben ihrer KV nicht
Für das Jahr 2020 haben einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) ihre Vorgaben für die wirtschaftliche Verordnungsweise von Arzneimitteln bereits aktualisiert.
Diese neuen Regelungen sind jedoch bei den Ärzten noch nicht bekannt: Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben ca. 70 % der teilnehmenden Ärzte (N = 319) an, dass sie mit den aktuellen Vorgaben ihrer KV zur wirtschaftlichen Verordnung nicht vertraut sind.1 Dieses Ergebnis deckt sich mit den Erfahrungen aus 2019: Auch in dieser Umfrage hatten 67 % der teilnehmenden Ärzte angegeben, dass sie die aktuellen Vorgaben ihrer KV zur wirtschaftlichen Verordnung nicht kennen.2