Mehrheit wird keine Mehrfachverordnungen ausstellen
Lang hat es gedauert, aber nun ist sie da, die Möglichkeit, eine Mehrfachverordnung auszustellen – zumindest beim E-Rezept. Bei einer Mehrfachverordnung kann das verordnete Arzneimittel bis zu viermal innerhalb eines Jahres in der Apotheke abgegeben werden. Die Anzahl der Verordnungen und den Einlösezeitraum bestimmt der verordnende Arzt.
Eine Umfrage des DeutschenArztPortals1 (n = 273) hat ergeben, dass 26 % der teilnehmenden Ärzte grundsätzlich nichts von der Möglichkeit hält, Mehrfachverordnungen auszustellen. 37 % werden dies nicht tun, weil sie die Patienten regelmäßig persönlich sehen möchten. 11 % haben dagegen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht bzw. planen es zeitnah.
Umfrage des DeutschenArztPortals: „Können Sie sich vorstellen, Mehrfachverordnungen auszustellen?“