Mehrheit der Ärzteschaft hält Biosimilars und ihre Referenzprodukte für gleichwertig
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat den Einsatz von Biosimilars in ihrem aktualisierten Leitfaden (Stand: Januar 2021) behandelt. Laut der AkdÄ sind Biosimilars bezüglich der therapeutischen Wirksamkeit, der Verträglichkeit und der Sicherheit in allen zugelassenen Indikationen mit dem jeweiligen Referenzarzneimittel gleichwertig und können wie dieses eingesetzt werden.1
Die Mehrheit der Ärzteschaft teilt die Meinung der AkdÄ: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals2 gaben 73 % der teilnehmenden Ärzte (N = 163) an, dass sie Biosimilars bezüglich ihrer therapeutischen Wirksamkeit, der Verträglichkeit und der Sicherheit für gleichwertig mit ihren jeweiligen Referenzarzneimitteln halten.