Mehrheit der Ärzte würde Datenbank zur Erstattungsfähigkeit von Produkten nutzen

      Umfrageergebnis     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Bei der Verordnung von Arzneimitteln sind viele Regelungen zu berücksichtigen, denn nicht jedes Arzneimittel oder Medizinprodukt kann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Werden bestimmte Vorgaben bei der Verordnung nicht eingehalten, kann es zu einer Nachforderung der Krankenkasse kommen.

Die große Mehrheit der Ärzte würde daher eine praxistaugliche Hilfe zur Erstattungsfähigkeit nutzen: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben ca. 77 % der teilnehmenden Ärzte (N = 336) an, im Praxisalltag eine Datenbank nutzen zu wollen, die ihnen nach Eingabe einer PZN Informationen zur Erstattungsfähigkeit des Produktes gibt.1