Mehrheit der Ärzte will Wiederholungsrezept nicht nutzen

      Umfrageergebnis

Das beschlossene Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll, enthält wichtige Regelungen für Wiederholungsrezepte. Ärzten soll es ermöglichen, Rezepte auszustellen, die es beispielsweise chronisch Erkrankten erlauben, sich bis zu dreimal das nötige Arzneimittel in der Apotheke abzuholen.

Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals steht eine große Mehrheit der Ärzteschaft der Einführung des Wiederholungsrezepts skeptisch gegenüber: Ca. 67 % der teilnehmenden Ärzte (N = 393) gaben an, die Ausstellung von Wiederholungsrezepten nicht zu beabsichtigen.1