Mehrheit der Ärzte kümmert sich selbst um die Abrechnung
Ärzte müssen sich neben dem oftmals hektischen Praxisalltag auch mit einer Vielzahl von bürokratischen Aufgaben befassen. Hierbei ist unter anderem die Abrechnung von ärztlich erbrachten Leistungen zu beachten, die sich entweder am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen ist Sache des Arztes: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals wurde von ca. 63 % der teilnehmenden Ärzte (N = 524) angegeben, dass sie sich selbst um die Abrechnung der ärztlich erbrachten Leistungen in ihrer Praxis kümmern. Von ca. 26 % wurde angegeben, dass die Abrechnung hauptsächlich vom Praxispersonal erledigt wird. Lediglich von ca. 11 % wurde hierfür ein externer Experte beauftragt.1