Knappe Mehrheit der Ärzte befürwortet Krankschreibung per Videosprechstunde
Es ist Ärzten möglich, ihren Patienten per Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auszustellen. Allerdings muss der Patient der Praxis aufgrund einer früheren Behandlung persönlich bekannt sein und die Arbeitsunfähigkeit muss im Rahmen einer Videosprechstunde festgestellt werden können. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine erstmalige Krankschreibung für die Dauer von maximal 7 Tagen ausgestellt werden.
Lediglich eine knappe Mehrheit befürwortet diese Möglichkeit: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben ca. 52 % der teilnehmenden Ärzte (N = 315) an, die Krankschreibung per Videosprechstunde zu befürworten.1