Keine einheitliche Verordnungsweise bei Grippeimpfstoffen
Seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist das Apothekenhonorar für Grippeimpfstoffe auf 75 Euro pro Verordnungszeile gedeckelt. Für Apotheken sind größere Bestellungen auf einem Rezept daher unwirtschaftlich, sodass sie Ärzte vor Ort darüber informiert haben. Manche KVen haben ihren Ärzten daher empfohlen, Verordnungen mit einer Gesamtmenge von maximal 70 Impfdosen (7 x 10) pro Rezept auszustellen. Von einigen KVen werden 70 Dosen pro Zeile empfohlen, andere empfehlen 70 pro Rezept. Letzteres ist die ganz sichere Variante. Ersteres entspricht dem Wortlaut des Gesetzes.
Eine einheitliche Verordnungsweise von Grippeimpfstoffen ist jedoch nicht ersichtlich: Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben ca. 38 % der teilnehmenden Ärzte (n = 330) an, nicht mehr als 70 Impfdosen pro Rezept zu verordnen. Von ca. 33 % der Ärzte wurde dagegen mitgeteilt, dass sie den gesamten Bedarf auf einem Rezept verordnen. Ca. 29 % der Teilnehmer gaben an, Teilmengen zu verordnen, aber mehr als 70 Dosen auf einem Rezept. 1
1 Arztumfrage im Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 29.10.2019 bis 05.11.2019