Keine einheitliche Meinung zu Hinweisen in der Arztsoftware
Die Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen in der Verordnungssoftware abgebildet werden. Hierzu zählen sämtliche Anlagen, wie beispielsweise Anlage I (OTC-Übersicht), Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel), Anlage III (Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) etc.
Uns hat zum einen interessiert, ob Sie wissen, wie die Reglungen der AM-RL in der Arztsoftware dargestellt sind, und zum anderen, ob diese Informationen für Sie im Praxisalltag wichtig sind. Bei der Umfrage des DeutschenArztPortals1 (n = 274) kam heraus, dass ca. die Hälfte der Befragten weiß, wie die Informationen dargestellt sind, aber nur 25 % finden diese Informationen auch wichtig. Ein Viertel der Befragten gab an, die Infos für wichtig zu halten, aber nicht zu wissen, wie diese in der Software dargestellt werden.
Wissen Sie, wie die Regelungen der AM-RL in Ihrer Arztsoftware dargestellt werden, und sind diese Informationen für Sie wichtig?