Kein einheitliches Bild bei der DiGA-Verordnung
Bereits seit über drei Jahren stehen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zur Verfügung, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Die verordnungsfähigen Apps werden im DiGA-Verzeichnis aufgelistet – hier finden sich aktuell fast 50 DiGA aus den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten.
Eine Umfrage des DeutschenArztPortals1 (n = 282) zeigt, dass ein Viertel der Befragten schon häufiger und ein weiteres Viertel in Einzelfällen DiGA verordnet hat. 27 % haben dies bisher noch nicht getan und 23 % planen es auch nicht für die Zukunft.
Umfrage des DeutschenArztPortals: „Haben Sie bereits digitale Gesundheitsanwendungen verordnet?“