KBV-Medikationskatalog ist vielen Ärzten nicht bekannt
Der KBV-Medikationskatalog soll Ärzte bei einer evidenzbasierten, sicheren und indikationsgerechten Verordnungsentscheidung unterstützen. Dazu stuft er die in verschiedenen Indikationen zugelassenen Wirkstoffe in die Kategorien „Standard“, „Reserve“ und „nachrangig zu verordnend“ ein. In einigen KV-Regionen werden Wirtschaftlichkeitsziele auf Grundlage des KBV-Medikationskatalogs vereinbart.
Der KBV-Medikationskatalog ist vielen Ärzten nicht bekannt: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals1 gaben 66 % der teilnehmenden Ärzte (N = 339) an, dass sie den Medikationskatalog nicht kennen. Weitere 20 % der Teilnehmer kennen den Medikationskatalog zwar, berücksichtigen ihn aber nicht.