Grünes Rezept häufig eingesetzt
Für Erwachsene sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmen, die Sie in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (sogenannte OTC-Übersicht) finden, nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Gerade bei leichteren Erkrankungen kann der Einsatz von OTC-Arzneimitteln durchaus sinnvoll sein. Ärzte können eine solche Therapie empfehlen, zum Beispiel durch Verordnung auf einem Grünen Rezept.
Uns hat interessiert, ob Sie Ihren Patienten OTC-Arzneimittel empfehlen, die diese dann selbst erwerben müssen. Die Umfrage mit dieser Fragestellung1 (n = 281) hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Teilnehmer (59 %), wann immer es medizinisch sinnvoll ist, ein Grünes Rezept ausstellt. 9 % empfehlen dagegen grundsätzlich keine OTC-Arzneimittel.
Umfrage des DeutschenArztPortals: „Empfehlen Sie Ihren Patienten OTC-Arzneimittel, die diese dann selbst erwerben müssen?“