Gesundheitsdaten: Nur wenige stellen sie zur Verfügung
Gesundheitsdaten sollen für die medizinische Forschung leichter zugänglich gemacht werden, dies ist das Ziel des neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes. Pseudonymisierte Daten z. B. aus der Abrechnung der Krankenkassen und Informationen aus Registern sollen besser verknüpft und systematisch ausgewertet werden können.1 Zukünftig können beispielsweise auch Daten aus den elektronischen Patientenakten für Forschungszwecke genutzt werden, wenn die Betroffenen nicht widersprechen (Opt-out-Verfahren). Ärztinnen und Ärzte können Versorgungsdaten bereits jetzt z. B. über ihre Praxissoftware spenden und somit für die Forschung zur Verfügung stellen.2
Uns hat interessiert, ob Sie die Möglichkeit, Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen, nutzen. Bei der Umfrage des DeutschenArztPortals3 (n = 260) kam heraus, dass mehr als die Hälfte der Befragen dies nicht tut und auch für die Zukunft nicht vorhat.
Nutzen Sie in Ihrer Praxis die Möglichkeit, Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen?
1 https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/digitale-gesundheitsversorgung-2216764
2 Pressemitteilung „medatixx und Honic kooperieren für medizinische Forschung“ vom 23.05.2024
3 Arztumfrage im Praxisnewsletter des DeutschenArztPortals vom 11.06.2024 bis 16.06.2024