Gesundheits­daten: Nur wenige stellen sie zur Verfügung

      Umfrageergebnis     Meine Praxis

Gesundheits­daten sollen für die medizinische Forschung leichter zugänglich gemacht werden, dies ist das Ziel des neuen Gesund­heits­daten­nutzungs­gesetzes. Pseudonymisierte Daten z. B. aus der Abrechnung der Kranken­kassen und Informationen aus Registern sollen besser verknüpft und systematisch ausge­wertet werden können.1 Zukünftig können beispiels­weise auch Daten aus den elektro­nischen Patienten­akten für Forschungs­zwecke genutzt werden, wenn die Betroffenen nicht wider­sprechen (Opt-out-Verfahren). Ärztinnen und Ärzte können Versorgungs­daten bereits jetzt z. B. über ihre Praxis­soft­ware spenden und somit für die Forschung zur Verfügung stellen.2

Uns hat interessiert, ob Sie die Möglichkeit, Gesundheits­daten zur Verfügung zu stellen, nutzen. Bei der Umfrage des DeutschenArztPortals3 (n = 260) kam heraus, dass mehr als die Hälfte der Befragen dies nicht tut und auch für die Zukunft nicht vorhat.

Nutzen Sie in Ihrer Praxis die Möglichkeit, Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen?


1 https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/digitale-gesundheitsversorgung-2216764
2 Pressemitteilung „medatixx und Honic kooperieren für medizinische Forschung“ vom 23.05.2024
3 Arztumfrage im Praxisnewsletter des DeutschenArztPortals vom 11.06.2024 bis 16.06.2024