Gendern bei Pflichttexten: Mehrheit nicht davon überzeugt
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – diesen Hinweis müssen Arzneimittelhersteller laut Heilmittelwerbegesetz angeben, wenn sie bei Laien für ihre Produkte werben. Uns hat interessiert, wie Sie zu dieser Formulierung stehen. Ist sie noch zeitgemäß oder sollte sie im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Sprache umformuliert werden? Das Ergebnis der Umfrage des DeutschenArztPortals (n = 708) hat gezeigt, dass die Mehrheit der teilnehmenden Ärzte die Formulierung als unproblematisch erachtet (28 %) oder grundsätzlich gegen das Gendern ist (48 %). Lediglich 9 % sind der Meinung, dass die Formulierung nicht mehr zeitgemäß ist und verändert werden sollte.1
Umfrage des DeutschenArztPortals: „Was halten Sie von der Forderung, Pflichttexte im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Sprache umzuformulieren?“