Einzelfallprüfungen betreffen eine Vielzahl von Ärzten
Neben den regelhaften statistischen Auffälligkeitsprüfungen zur Verordnungsweise von Arzneimitteln können Ärzte auch im Einzelfall – meistens auf Antrag einer Krankenkasse – geprüft werden. Diese sogenannte Einzelfallprüfung kann zum Beispiel dann veranlasst werden, wenn der Arzt zu einer Verordnung keine passende Diagnose dokumentiert hat.
Die Einzelfallprüfung ist für die meisten Ärzte nichts Ungewöhnliches: Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben ca. 62 % der teilnehmenden Ärzte (n = 393) an, bereits im Einzelfall geprüft worden zu sein. Jedoch teilten lediglich ca. 17 % der Ärzte mit, dass sie bereits häufig geprüft worden sind; ca. 45 % gaben an, dass es nur vereinzelt zu einer Prüfung gekommen ist.1