Einzelfallprüfungen bei zwei Drittel der Ärzte
Neben den regelhaften statistischen Auffälligkeitsprüfungen zur Verordnungsweise von Arzneimitteln können Ärzte auch von Einzelfallprüfungen betroffen sein. Diese sind gar nicht so selten, wie eine Umfrage des DeutschenArztPortals (n = 450) ergeben hat. Danach waren 46 % der teilnehmenden Ärzte bereits vereinzelt und weitere 21 % sogar häufig von solchen Einzelfallprüfungen betroffen. Lediglich bei 33 % kam es bisher noch nicht zu einer solchen Prüfung.1
Umfrage des DeutschenArztPortals: „Kam es bei Ihnen bereits zu einer Einzelfallprüfung?“