Eher wenig Interesse an Beratung zur Organspende
Bereits am 1. März 2022 trat das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft. Seither ist es Hausärzten möglich, die Beratungsleistung über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende alle zwei Jahre abzurechnen.
Wie eine Umfrage des DeutschenArztPortals (n = 257) ergab, ist das Interesse der Patienten daran eher gering:1 Ein Viertel der teilnehmenden Ärzte hat noch keine Beratung zu diesem Thema durchgeführt, 36 % geben an, dass das Interesse an diesem Thema insgesamt eher gering sei. Lediglich 15 % konnten ein großes Interesse bei den Patienten feststellen und führen auch regelmäßig Beratungen dazu durch.
Umfrage des DeutschenArztPortals: „Besteht bei Ihren Patienten Interesse an diesen Beratungen?“