E-Rezept: zumeist keine Auswirkungen auf Verordnungsverhalten
Seit über einem Jahr ist das E-Rezept nun schon für viele Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen Pflicht. Grundsätzlich hat sich dadurch an den Regelungen zur Verordnung von Arzneimitteln, also zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben auf dem Rezept und der Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln, nichts geändert. Eine Umfrage des DeutschenArztPortals (n = 209) hat ergeben, dass sich bei 90 % der Befragten das Verordnungsverhalten mit der Einführung des E-Rezeptes nicht verändert hat.
Hat die Einführung des E-Rezeptes Ihr Verordnungsverhalten verändert?
