E-Rezept: zumeist keine Auswirkungen auf Verordnungsverhalten

      Umfrageergebnis

Seit über einem Jahr ist das E-Rezept nun schon für viele Verord­nungen zulasten der gesetz­lichen Kranken­kassen Pflicht. Grund­sätz­lich hat sich dadurch an den Rege­lungen zur Ver­ord­nung von Arznei­mitteln, also zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben auf dem Rezept und der Erstattungs­fähig­keit von Arzneimitteln, nichts geändert. Eine Umfrage des DeutschenArztPortals (n = 209) hat ergeben, dass sich bei 90 % der Befragten das Verordnungs­verhalten mit der Einfüh­rung des E-Rezeptes nicht verändert hat.

Hat die Einführung des E-Rezeptes Ihr Verordnungsverhalten verändert?