Das Gesundes-Herz-Gesetz und die Statine – kein einheitliches Bild

      Umfrageergebnis     Meine Praxis

Nach dem Bekannt­werden des Referenten­entwurfs zum Gesundes-Herz-Gesetz gab es sowohl Kritik als auch Zustimmung. Mehr­heitlich begrüßt wird der Fokus auf der Prävention und Vorbeu­gung von Herz-Kreislauf-Erkran­kungen. Dr. Klaus Rheinhardt, Präsident der Bundes­ärzte­kammer, gibt aber zu bedenken, dass Präven­tion und Therapie auf wissen­schaft­licher Evidenz basieren müssten, was bei dieser Rechts­verordnung nicht der Fall sei.1

Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass die Verord­nungs­fähigkeit von Statinen zur Vorbeugung von kardio­vasku­lären Ereig­nissen wie Herz­infarkt und Schlag­anfall gestärkt werden soll und diese früh­zeitig verord­net werden sollen. Geschätzt 2 Millionen Patien­tinnen und Patienten hätten durch die gesetz­liche Rege­lung zusätzlich einen Anspruch auf eine Verord­nung von Statinen.2 Aktuell beschränkt die Arznei­mittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (G-BA) den Einsatz von Lipid­senkern (Details siehe Anlage 3 der Arznei­mittel-Richtlinie, Nummer 35).

Die Umfrage des DeutschenArztPortals3 (n = 815) ergab kein einheitliches Bild: 29 % der Befragten gaben an, dass die Entschei­dung für oder gegen Statine zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkran­kungen im Einzel­fall ärztlicher­seits getroffen werden müsse. Für 25 % sind andere Präventions­maßnahmen wichtiger.

Was halten Sie davon, dass mehr Menschen Statine zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einnehmen sollen?