Das Gesundes-Herz-Gesetz und die Statine – kein einheitliches Bild
Nach dem Bekanntwerden des Referentenentwurfs zum Gesundes-Herz-Gesetz gab es sowohl Kritik als auch Zustimmung. Mehrheitlich begrüßt wird der Fokus auf der Prävention und Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dr. Klaus Rheinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, gibt aber zu bedenken, dass Prävention und Therapie auf wissenschaftlicher Evidenz basieren müssten, was bei dieser Rechtsverordnung nicht der Fall sei.1
Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass die Verordnungsfähigkeit von Statinen zur Vorbeugung von kardiovaskulären Ereignissen wie Herzinfarkt und Schlaganfall gestärkt werden soll und diese frühzeitig verordnet werden sollen. Geschätzt 2 Millionen Patientinnen und Patienten hätten durch die gesetzliche Regelung zusätzlich einen Anspruch auf eine Verordnung von Statinen.2 Aktuell beschränkt die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Einsatz von Lipidsenkern (Details siehe Anlage 3 der Arzneimittel-Richtlinie, Nummer 35).
Die Umfrage des DeutschenArztPortals3 (n = 815) ergab kein einheitliches Bild: 29 % der Befragten gaben an, dass die Entscheidung für oder gegen Statine zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Einzelfall ärztlicherseits getroffen werden müsse. Für 25 % sind andere Präventionsmaßnahmen wichtiger.
Was halten Sie davon, dass mehr Menschen Statine zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einnehmen sollen?
3 Arztumfrage im Praxisnewsletter des DeutschenArztPortals vom 02.07.2024 bis 07.07.2024