Biosimilar-Quoten bei Ärzten weitestgehend unbekannt
Da Biosimilars als Nachahmerpräparate gegenüber den Original-Biologika ein gewisses Einsparpotenzial bieten, nehmen Anzahl und Höhe der von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) festgelegten Biosimilar-Mindestquoten stetig zu. Vornehmlich bei Neueinstellungen sollen Biosimilars zum Einsatz kommen. Die von den KVen definierten Quoten sind jedoch weitestgehend unbekannt: Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben lediglich ca. 35 % der teilnehmenden Ärzte (n = 167) an, die in ihrer KV aktuell gültigen Biosimilar-Quoten bestimmter Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen zu kennen.1