Bestehen von Rabattverträgen beeinflusst Verordnungsentscheidung des Arztes
Rabattverträge für Arzneimittel werden zwischen gesetzlichen Krankenkassen und einzelnen Pharmaherstellern geschlossen. Da Rabattverträge zur wirtschaftlichen Verordnung beitragen können, fördern einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die Verordnung von rabattierten Präparaten. Ob für einen Patienten ein Rabattvertrag besteht, ist auch in der Arztsoftware ersichtlich.
Das Bestehen von Rabattverträgen beeinflusst die Verordnungsentscheidung des Arztes: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals1 gaben 43 % der teilnehmenden Ärzte (N = 223) an, dass das Bestehen von Rabattverträgen für sie wichtig sei und einen Einfluss auf ihre Verordnungsentscheidung habe. Weitere 37 % der Teilnehmer nehmen Rabattverträge zur Kenntnis, werden davon aber nicht in ihrer Verordnungsentscheidung beeinflusst.