Arztinformationssystem (AIS): Keine hohen Erwartungen der Ärzteschaft
Welchem Arzneimittel in welcher Indikation ein Zusatznutzen zugesprochen wurde, war bisher über die Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ersichtlich. Dies soll sich durch das Inkrafttreten der Elektronischen Arzneimittelinformations-Verordnung (EAMIV) und dem zugehörigen Arztinformationssystem (AIS) ändern. Die EAMIV regelt, welche Informationen zu G-BA-Beschlüssen in der Praxissoftware der Vertragsärzte veröffentlicht werden müssen. Zum 1. Juli 2020 sollen die Mindestanforderungen an das neue elektronische Programm stehen.
Die Ärzte scheinen jedoch nicht von der erhofften Wirkung – höhere Verordnungszahlen von Arzneimitteln mit Zusatznutzen – überzeugt zu sein: Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben ca. 56 % der teilnehmenden Ärzte an, dass sie davon ausgehen, durch die Einführung des Arztinformationssystems (AIS) nicht häufiger Arzneimittel mit einem Zusatznutzen zu verordnen.1