Ärzte uneinig über Erstattung risikoarmer, nichtinvasiver Pränataldiagnostik
Die Politik diskutiert über die Übernahme risikoarmer, nichtinvasiver Pränataldiagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Bereits seit einigen Jahren steht schwangeren Frauen der nichtinvasive molekulargenetische Bluttest zur Bestimmung des Risikos der autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 zur Verfügung, der jedoch privat bezahlt werden muss. Im Gegensatz dazu wird die riskantere Fruchtwasseruntersuchung bei Frauen mit einer Risikoschwangerschaft von den Krankenkassen übernommen.
Bei der Frage, ob der nichtinvasive Bluttest zur Bestimmung des Risikos der autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 grundsätzlich Kassenleistung werden soll, besteht bei den Ärzten Uneinigkeit: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben lediglich ca. 30 % der teilnehmenden Ärzte (n = 402) an, dass die Kosten grundsätzlich von der GKV erstattet werden sollen. Etwa 32 % vertraten hingegen die Meinung, dass der Test nur bei Risikoschwangerschaften erstattet werden soll. Gegen eine Erstattung waren ca. 25 % der teilnehmenden Ärzte.1
1 Arztumfrage im Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 30.04.2019 bis zum 07.05.2019