Ärzte treten nur selten Selektivverträgen bei
Die Abrechnung von ambulanten medizinischen Leistungen, die bei GKV-Versicherten erbracht werden, erfolgt über die Gesamtvergütung, die in Kollektivverträgen zwischen Krankenkassen und einer KV festgelegt wird. Im Gegensatz zu den Kollektivverträgen können Ärzte jedoch auch mit einer einzelnen Krankenkasse einen Selektivvertrag abschließen und so eine höhere Vergütung erhalten.
Lediglich eine Minderheit der Ärzte hat Selektivverträge abgeschlossen: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals wurde von ca. 26 % der teilnehmenden Ärzte (N = 291) angegeben, dass sie mehrere Selektivverträge abgeschlossen haben; 12 % teilten mit, dass sie genau einem Selektivvertrag beigetreten sind. Im Gegensatz dazu haben 40 % der Teilnehmer keinen Selektivvertrag abgeschlossen und haben dies auch nicht vor. Ca. 22 % der Ärzte ist nicht bewusst, wie sie einem Selektivvertrag beitreten können.1