Organspende-Beratung kommt als extrabudgetäre Leistung in die Hausarztpraxis
In der Beratung zur Organspende sollen Hausärztinnen und Hausärzte künftig eine Schlüsselrolle spielen: Sie sollen ihre Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende aufklären und diese Leistung extrabudgetär vergütet bekommen. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsfindung vor, über den der Bundestag Mitte Januar abgestimmt hat. Die Einführung der sogenannten doppelten Widerspruchslösung hatten die Parlamentarier zuvor abgelehnt; es bleibt damit bei der grundsätzlich freiwilligen und zustimmungspflichtigen Organspende.
Um die Spenderzahlen zu erhöhen, sollen Bürger künftig aber spätestens alle zehn Jahre beim Abholen ihres Ausweises auf die Thematik angesprochen werden. Ärzte sollen ihre Patienten darüber hinaus regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und der Spende mit Vollendung des 14. Lebensjahrs widersprechen können. Aktiv soll alle zwei Jahre zum Thema beraten und zur Eintragung in ein neues Online-Register ermutigt werden; in diesem können Ärzte im Krankenhaus im Fall einer potenziellen Organspende dann sofort einsehen, welche Entscheidung vorliegt. Hausärzte können diese Beratung, die ergebnisoffen zu erfolgen hat, extrabudgetär alle zwei Jahre abrechnen. Sowohl im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als auch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sollen dafür entsprechende Ziffern geschaffen werden.
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