Neuer „Spicker“ erleichtert Heilmittelverordnung
Nachdem die Heilmittelverordnung zum Jahresbeginn grundlegend verändert worden war, sind zum 1. Juli nun noch kleinere Änderungen hinzugekommen. Neu anerkannt wurde der Post-Covid-Zustand (U09.9 Post-Covid-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) für einen besonderen Verordnungsbedarf in den Indikationen WS/AT sowie SB1/PS2/PS3.
Darüber hinaus handelt es sich um neue Diagnosen, die das hausärztliche „Budget“ entlasten, sowie eine Erhöhung der möglichen Verordnungsmengen. So können Hausärztinnen und Hausärzte beispielsweise im Indikationsschlüssel für Ergotherapie PS2 (neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen) und PS3 (wahnhafte und affektive Störungen / Abhängigkeitserkrankungen) zukünftig bis zu 20 Therapieeinheiten auf ein Rezept schreiben.
Tipp: Da Ergotherapie relativ teuer ist, sollte man die Diagnoselisten des langfristigen Heilmittelbedarfs (LHM) und des besonderen Verordnungsbedarfs (BVB) beachten! Außerdem sind die Verordnungsvorschriften der Heilmittel-Richtlinie im Auge zu behalten: So ist bei der Ergotherapie in diesen Indikationen eine psychiatrische Eingangsdiagnostik erforderlich.
Der beliebte Heilmittel-Spicker von „Der Hausarzt“, der das budgetschonende Verordnen mit einer praktischen einseitigen Übersicht unterstützt, wurde entsprechend aktualisiert.