Erste Details zur Corona-Auffrischimpfung
Seit 1. September sollen die Praxen für die dritte Impfdosis gegen Corona startklar sein, hatten die Gesundheitsminister der Länder Mitte August beschlossen. Die neue Impfverordnung liegt zum Startzeitpunkt auch vor, doch die STIKO-Empfehlung fehlt noch. Dies ist für Ärztinnen und Ärzte ärgerlich, da sie gemäß den STIKO-Kriterien die Anspruchsberechtigten für die Drittimpfung auswählen sollen, heißt es in der Verordnung. Denn diese schränkt den Anspruch erstmal nicht auf bestimmte Gruppen ein. Die STIKO-Empfehlung wird für die Kalenderwoche 36 oder 37 erwartet. Ein paar Details zur Auffrischung für die Praxen stehen dennoch fest.
So soll die dritte Dosis frühestens sechs Monate nach der Vollendung der Grundimmunisierung stattfinden. Ärzte müssen auch das Einverständnis der Impfwilligen neu einholen und dokumentieren. Für Letzteres können die bislang noch nicht angepassten Aufklärungsbögen des Robert Koch-Instituts genutzt werden, so das Bayerische Gesundheitsministerium. Darin sollen Ärzte handschriftlich vermerken, dass es sich um die Auffrischung handelt. Erfolgt die Impfung nach ärztlicher Sorgfaltspflicht und die Aufklärung ist gewährleistet, trägt der Bund das Haftungsrisiko, stellt das Bundesgesundheitsministerium fest.
Auch die Pseudo-Abrechnungsziffern gibt es schon. Diese hat „Der Hausarzt“ in einer Übersicht zusammengestellt. Allerdings warten die Praxen hier noch auf ein zeitnahes Update, damit sie diese auch in der Praxissoftware abrufen können. Jede Impfung wird mit 20 Euro honoriert, Heim- oder Hausbesuch können zusätzlich abgerechnet werden. Neu in die Impfverordnung aufgenommen wurde eine Vergütung für den Nachtrag einer Corona-Impfung in den Impfausweis.