Vorgaben für Arbeitsverträge verschärft
Hausärzte müssen bei Einstellungen, etwa von Medizinischen Fachangestellten (MFA), seit dem 1. August Arbeitsverträge detaillierter ausgestalten als bislang. Das besagt das sogenannte Nachweisgesetz, das der Bundestag jüngst verschärft hat. Damit setzt Deutschland die EU-Arbeitszeitbedingungenrichtlinie um. „Der Hausarzt“ stellt eine Übersicht samt Inhalten und Fristen zur Verfügung.
Praxen sollten daher prüfen, ob ihre Arbeitsverträge noch den neuen Anforderungen genügen. Auf Verlangen der Angestellten müssen die neuen Pflichtvorgaben schriftlich ausgehändigt werden. Innerhalb von nur sieben Tagen muss eine Niederschrift mit den wichtigsten Angaben übergeben sein; innerhalb eines Monats eine Niederschrift mit den übrigen Angaben. Diese muss der Arbeitgeber unterzeichnen – eine E-Mail oder ein PDF reichen also nicht.
Neue Verträge ab 1. August sollten alle Pflichtangaben von vornherein enthalten. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 2.000 Euro. Neu zu den Anforderungen hinzugekommen sind etwa die Dauer der Probezeit, Voraussetzungen und die Vergütung von Überstunden, Pausen und Ruhezeiten sowie Anspruch auf Fortbildungen.