Das bringt 2023 für die Praxis
EBM-Anpassungen, neue digitale Anwendungen, strengere Regeln für die Berufshaftpflicht und die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik: 2023 bringt für den Praxisalltag – und darüber hinaus – einige Änderungen.
„Der Hausarzt“ zeigt über 30 praxisrelevante Neuerungen auf, die es nun zu beachten gilt.
Die Basis bildet der Orientierungswert, der zum 1. Januar 2023 auf 11,4915 Cent (2022: 10,9871 Cent) gestiegen ist. Für die Vereinbarung von Terminen bei Gebietsärzten erhalten Hausärztinnen und Hausärzte seit Jahresbeginn 15 statt bislang 10 Euro. Weitere EBM-Änderungen gibt es gehäuft im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA): Mit der Einführung der 01473 kann seit dem 1. Januar die Verlaufskontrolle und Auswertung der App Zanadio abgerechnet werden – allerdings ist dies nur bei Frauen möglich! Die 01470 (Zusatzpauschale für die Erstverordnung einer DiGA) kann seit Januar hingegen nicht mehr abgerechnet werden. Die 01471 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA Somnio wird nicht länger extrabudgetär vergütet.
Tipp: Der kostenfreie EBM-Spicker wird entsprechend aktualisiert.
Auch bei Verordnungen hat sich einiges getan: Seit Januar gilt das neue Muster 56 zur Verordnung von Rehasport und Funktionstraining, alte Muster dürfen nicht mehr verwendet werden. Zum 1. Januar wurden zudem neue Diagnosen (weitere neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen) in die Liste, die zur Verordnung eines langfristigen Heilmittelbedarfs (LHM) berechtigen, aufgenommen. Beim besonderen Verordnungsbedarf (BVB) kommen etwa Erkrankungen zur außerklinischen Intensivpflege hinzu.
Die zwei Spicker mit den wichtigsten Diagnosen für LHM und BVB werden zeitnah aktualisiert.