Corona-Verdacht: Erkältung allein kein Testanlass mehr
Aufgrund der weiter sehr hohen Fallzahlen bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen in den Laboren hat das Robert Koch-Institut (RKI) am 3. November die bundesweit gültigen Kriterien für eine Testung auf SARS-CoV-2 angepasst. Diese geben Ärztinnen und Ärzten eine – im konkreten Fall überraschend überarbeitete – Richtschnur, wann Coronatests nach der Nationalen Teststrategie zu veranlassen sind.
„Der Hausarzt“ und das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) stellen einen “Kurz-Check” zur Einschätzung, ob ein Test weiterhin angezeigt ist, zur Verfügung.
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Patienten mit leichten Erkältungssymptomen sollen demnach nur noch unter bestimmten Voraussetzungen getestet werden – etwa wenn sie einer Risikogruppe angehören oder im Gesundheitswesen tätig sind. Asymptomatische Personen sind gar nicht mehr für eine PCR-Testung vorgesehen. In jedem Fall indiziert ist ein Test durch schwere respiratorische Symptome wie akute Bronchitis, Pneumonie oder Fieber, eine Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, den Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall sowie eine Verschlechterung einer bestehenden Symptomatik.
Hintergrund für den Richtungswechsel ist die Überlastung der Labore. Der Anbieterverband ALM meldete nun erstmals eine Auslastung von 100 Prozent.
Um die Kommunikation mit Patienten, die nicht zuletzt aufgrund der medialen Berichterstattung der letzten Wochen auf „Testen, testen, testen“ eingeschworen sein dürften, zu erleichtern, steht außerdem eine neue Patienteninfo zur ergänzenden Kommunikation zur Verfügung.