Zunächst geringe Nachfrage nach Gesundheits-Apps erwartet
Bei einer entsprechenden Verordnung des Arztes können die Kosten für Gesundheits-Apps künftig von den Krankenkassen bezahlt werden. Dies gilt beispielsweise für Apps, die bei der regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln helfen, oder bei digitalen Tagebüchern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erwartet jedoch zunächst nur eine geringe Nachfrage nach den Gesundheits-Apps. Zwar gebe es viele Angebote, jedoch würden nur wenige die Anforderungen an ein Medizinprodukt erfüllen, so die KBV. Darüber hinaus sei es wichtig, dass die verordnungsfähigen Apps in der Arztsoftware zu finden seien.
Die elektronische Patientenakte, die Patienten ab 2021 zur Verfügung stehen soll, wird von der KBV ebenfalls nicht nur positiv gesehen: Die elektronische Patientenakte wird laut ihr voraussichtlich von jungen Patienten genutzt werden, bei älteren Patienten über 75 Jahre kann man sich dies jedoch nur schwer vorstellen.