Wirtschaftlichkeitsprüfung: KBV fordert zeitliche Begrenzung von Maßnahmen gesetzlich zu regeln
Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird gefordert, eine zeitliche Begrenzung von Maßnahmen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) zu regeln. Konkret wird von der KBV gefordert, dass Krankenkassen einen Antrag zur Prüfung ärztlich verordneter Leistungen maximal 18 Monate nach Ende des Verordnungsjahres stellen dürfen. Dies würde Nachforderungen nach Ablauf von 2 Jahren ausschließen.
Zum Hintergrund: Im Prinzip hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband vor rund einem Jahr darauf verständigt, dass der Zeitraum für mögliche Nachforderungen verkürzt werden sollte. Diese Rahmenvereinbarung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde jedoch von den Krankenkassen Ende März gekündigt.