Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimitteln: Sämtliche KVen haben Vorgaben veröffentlicht

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Für die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Arzneimitteln gibt es seit 1. Januar 2017 in jeder Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unterschiedliche Prüfmethoden und Verordnungsvorgaben, die jährlich aktualisiert werden. Daher gibt es auch jedes Jahr neue Regelungen, die Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln berücksichtigen sollten, um einer Wirtschaftlichkeitsprüfungvorzubeugen.

Die regional variierenden Prüfmethoden haben zur Folge, dass die KVen ihre Regelungen für das laufende Jahr zu unterschiedlichen Zeiten veröffentlichen. Inzwischen wurden von allen KVen die Vereinbarungen für das laufende Jahr herausgegeben. Die größte Veränderung gibt es in Berlin: Hier hat die KV die Richtgrößen abgeschafft und prüft seit Jahresbeginn nach Durchschnittswerten.