Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzeimitteln: Erste KVen haben Vorgaben für 2023 veröffentlicht
Seit 2017 können die Prüfmethoden in jeder KV-Region unterschiedlich sein. Neben den Prüfvereinbarungen, die über mehrere Jahre gültig bleiben können, gibt es auch Vereinbarungen, die jedes Jahr aktualisiert werden. Dazu zählen die Arzneimittelvereinbarungen. Sie werden zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen auf Landesebene geschlossen und treffen jahresbezogen Regelungen zum Ausgabenvolumen und zu Wirtschaftlichkeitszielen für die Arzneimittelversorgung.
Für das Jahr 2023 wurden bereits die ersten Arzneimittelvereinbarungen veröffentlicht, darunter die der KVen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe, Sachsen und Thüringen.
Weitere Informationen sowie Links zu den Vereinbarungen finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.