Wirtschaftliche Verordnung am Beispiel Tramadol-Paracetamol
In ihrem aktuellen Rundschreiben informiert die KV Thüringen darüber, was aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei der Verordnung von Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Tramadol und Paracetamol zu beachten ist.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung eines schwachen Opioids mit einer bedarfsgerechten Ergänzung durch ein Nichtopioid-Analgetikum und/oder weitere Begleitmedikamente zwar u. a. in Stufe 2 des WHO-Stufenschemas zur schmerzmedizinischen Behandlung von Tumorschmerzen empfohlen wird, die Leitlinien aber von einer Fixkombination aus Opioid- und Nichtopioid-Analgetika abraten, da die Fähigkeit, die Analgetika unabhängig voneinander zu titrieren, verlorengehe.
Zudem rechnet die KV aus, dass beim Einsatz der Fixkombination höhere Tagestherapiekosten als bei der Verordnung der einzelnen Wirkstoffe entstehen. Die Kombination wird daher als potenziell unwirtschaftlich eingestuft.
Tipp: Gemäß Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie kann OTC-Paracetamol zur Behandlung schwerer und schwerster Schmerzen bei Erwachsenen in Co-Medikation mit Opioiden zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Quelle: Rundschreiben der KV Thüringen, Ausgabe 9 vom 30.09.2024 „Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mit fixer Tramadol-Paracetamol-Wirkstoffkombination“