Weiterentwicklung des EBM – was ist neu ab April 2020?
Lang war zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband über die Reform des EBM verhandelt worden, bevor sich die Vertragspartner auf die ab April 2020 gültige Überarbeitung des EBM verständigten. Insgesamt erfolgt die Reform punktsummen- und ausgabenneutral.
Der Aufbau des EBM bleibt durch die Reform unverändert, strukturelle Änderungen wurden auf das Nötigste reduziert. Überprüft wurden aber die Bewertungen aller EBM-Leistungen sowie die Zeitansätze. Sie wurden an die aktuelle Kostenstruktur angepasst. Die Kalkulationszeiten wurden durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt.
Förderung der sprechenden Medizin
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde zusätzlich die Vorgabe gemacht, mit der EBM-Reform technische Leistungen zu überprüfen und die sprechende Medizin zu fördern. Dadurch bekommen einige Fachgruppen ein höheres Honorar für ihre Gesprächsleistungen, während zum Beispiel in der Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin einige technische Leistungen in ihrer Bewertung abgesenkt wurden.
Quellen:
Gemeinsame Pressemitteilung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes vom 12.12.2019, „Sprechende Medizin wird gestärkt – Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs abgeschlossen“
https://www.kbv.de/html/weiterentwicklung-ebm.php, abgerufen am 03.02.2020