Videosprechstunde: Was ist bei der Vorbereitung zu beachten?

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Die Videosprechstunde kann in bestimmten Situationen – z. B. bei langen Anfahrten oder nach Operationen – eine sinnvolle Ergänzung bei der Betreuung Ihrer Patienten darstellen. Folgende Punkte sind bei der Vorbereitung besonders wichtig:

Auswahl des Videodienstanbieters:

Zunächst steht die Auswahl einen geeigneten Videodienstanbieters an. Dieser muss gemäß § 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz zertifiziert sein. Darüber hinaus muss der Anbieter sicherstellen, dass die Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.

» Zertifizierte Videodienstanbieter

Ausstattung:

Für die Durchführung der Videosprechstunde werden ein Bildschirm, eine Kamera, ein Mikrofon und ein Lautsprecher benötigt. Zwar sind diese Funktionen häufig in einem Gerät vereint, jedoch ist die Qualität nicht immer ausreichend, um einen störungsfreien Ablauf der Videosprechstunde zu gewährleisten. Beispielsweise kann der Kauf einer separaten Kamera notwendig sein. Ein Smartphone ist für die Videosprechstunde eher ungeeignet.

Abrechnung:

In Vorbereitung der ersten Videosprechstunde sollte zunächst die KV kontaktiert werden. Üblicherweise können Leistungen aus der Videosprechstunde erst abgerechnet werden, wenn der KV zuvor angezeigt wurde, dass ein zertifizierter Videodienstanbieter verwendet wird.

Ablauf der Videosprechstunde:

Der Patient muss für die Videosprechstunde seine Einwilligung erteilen. Die Sprechstunde sollte in einem geschlossenen Raum stattfinden, der ausreichend Privatsphäre bietet. Zudem sollten zu Beginn der Sprechstunde alle im Raum anwesenden Personen vorgestellt werden.

» Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde (Anlage 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte)