Verschiebung des E-Rezepts gefordert
Das E-Rezept soll nach der Erprobungsphase, die seit Juli 2021 in der Region Berlin-Brandenburg läuft, ab Januar 2022 bundesweit eingeführt werden.
Nachdem bereits die Vertreterversammlung der KV Sachsen-Anhalt gefordert hatte, die geplante Einführung des E-Rezepts erst nach einer positiv verlaufenen Testphase und der vollständigen Funktionsfähigkeit und Marktreife aller notwendigen Komponenten flächendeckend verpflichtend einzuführen, hat sich am 17.09.2021 auch die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für eine Verschiebung ausgesprochen.1,2
Nur so könne, nach Aussage der KV Sachsen-Anhalt, Chaos in den Praxen vermieden werden. Die wertvolle Arbeitszeit in den Praxen müsse den Patienten zugutekommen und dürfe nicht für das Testen von unfertigen digitalen Lösungen verschwendet werden. Zwar würden Vertragsärzte und -therapeuten der Digitalisierung grundsätzlich offen gegenüberstehen, diese müssten jedoch einen Mehrwert für die Praxen und die Versorgung der Patienten haben.1
Auch eine Umfrage in diesem Newsletter hatte ergeben, dass sich zwar schon viele Arztpraxen mit der Einführung des E-Rezeptes beschäftigt haben, viele Ärzte aber auch von einer Verschiebung ausgehen.3
1 KV Sachsen-Anhalt: Resolution VV 9/2021 „Ärzte und Psychotherapeuten sind kein Testlabor für digitale Anwendungen“
2 Informationen der KV Hessen unter https://www.kvhessen.de/publikationen/erezept-startet/, zuletzt aufgerufen am 28.09.2021
3 Arztumfrage im Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 17.08.2021 bis 23.08.2021