Verordnungsvorgaben für das Jahr 2020 von neun Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlicht

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Bereits neun Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben ihre Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln für das Jahr 2020 veröffentlicht. Die zwischen den Krankenkassen und KVen geschlossenen Vereinbarungen haben das Ziel, ein definiertes Ausgabenvolumen für Arzneimittel festzulegen und dieses nicht zu überschreiten. Die folgenden KV-Regionen haben ihre Verordnungsvorgaben veröffentlicht: Baden-Württemberg, Berlin (die Zielquoten für Arzneimittel sind noch nicht bekannt), Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.

Neues Prüfsystem in Berlin

Während die übrigen KVen im Wesentlichen ihre Zielquoten für Arzneimittel angepasst haben, hat die KV Berlin ihr Prüfsystem geändert. Seit 1. Januar 2020 wird in Berlin eine Wirtschaftlichkeitsprüfung anhand von fachgruppenspezifischen Durchschnittswerten durchgeführt. Als auffällig gilt ein Arzt ab einer Überschreitung seines Fachgruppendurchschnitts um mehr als 40 Prozent.1

1 Kassenärztliche Vereinigung Berlin: Prüfvereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V für Berlin