Verordnungstipp: die Therapiehinweise des G-BA

      Newsletterbeitrag     Arznei­mittel; Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, Vertragsärzten Therapiehinweise zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie zu geben. Sie informieren u. a. über den Umfang der Zulassung, die Wirkung und Wirksamkeit sowie Risiken und Nebenwirkungen der Arzneimittel und geben Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise, zur medizinischen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, zu Patientengruppen, Kosten und gegebenenfalls notwendigen Vorsichtsmaßnahmen.

Die Therapiehinweise konkretisieren als Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinie das Wirtschaftlichkeitsgebot und sollten bei der Verordnung beachtet werden.  

Aktuell gibt es Therapiehinweise zu folgenden Wirkstoffen:

  • Alemtuzumab
  • Cilostazol
  • Erythropoese-stimulierende Wirkstoffe (zur Behandlung der symptomatischen Anämie bei Tumorpatienten, die eine Chemotherapie erhalten)
  • Erythropoese-stimulierende Wirkstoffe (zur Behandlung der symptomatischen renalen Anämie)
  • Exenatide
  • Imiglucerase
  • Leflunomid
  • Montelukast
  • Natalizumab
  • Omalizumab bei Asthma bronchiale
  • Palivizumab
  • Pimecrolimus
  • Prasugrel
  • Tacrolimus

» Zu den Therapiehinweisen

Betroffene Präparate mit Hilfe der Praxissoftware erkennen

Präparate, zu denen es einen Therapiehinweis gibt, können mit Hilfe der Arztsoftware erkannt werden. Im vorliegenden Beispiel erfolgt der folgende Hinweis: