Verordnungssoftware – Nutzen Sie die Unterstützung
Die Verordnungssoftware bietet verschiedene Hilfen, die Sie im Verordnungsprozess unterstützen. Was eine Verordnungssoftware dabei konkret leisten muss, ist im Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware festgelegt. Demnach gehören zum Beispiel eine Kennzeichnung von bestehenden Verordnungseinschränkungen entsprechend der Arzneimittel-Richtlinie oder von Arzneimitteln, die keine therapiegerechte Packungsgröße besitzen („Jumbopackungen“) zu den Pflichtfunktionen, die jede Verordnungssoftware bieten muss.
Rabattverträge erkennen
Auch muss in der Verordnungssoftware angezeigt werden, wenn ein Rabattvertrag mit der Krankenkasse des jeweiligen Patienten vorliegt. Eine Umfrage des DeutschenArztPortals hat nun ergeben, dass die Information zu Rabattverträgen nicht in jedem Fall leicht erkennbar ist – mehr als ein Viertel der Teilnehmer (n = 181) gab an, Rabattverträge bei der Verordnung nicht berücksichtigen zu können, da rabattierte Arzneimittel in der Software aus Ihrer Sicht nicht zu erkennen seien.
Tipp: Rabattverträge lassen sich in der Verordnungssoftware beispielsweise im Verordnungsmodul von x.isynet an einem grünen Prozentzeichen (Abbildung links) oder im ifap praxisCENTER® 3 an einem Haken in der Spalte „RV“ (Abbildung rechts) erkennen.