Verordnungshilfe „Vermeidung von Einzelfallprüfungen“

      Newsletterbeitrag     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Neben Auffälligkeitsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind auch Einzelfallprüfungen bei der Verordnung von Arzneimitteln häufig. Hier stellen Krankenkassen aus verschiedenen Gründen Prüfanträge, zum Beispiel wenn Verordnungseinschränkungen oder -ausschlüsse entsprechend der Arzneimittel-Richtlinie nicht beachtet wurden.

Die Verordnungshilfe gibt Ihnen die Möglichkeit, anhand von Fragen und Hinweisen abzuschätzen, ob eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist.

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