Verordnungshilfe „Vermeidung von Einzelfallprüfungen“
Neben Auffälligkeitsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind auch Einzelfallprüfungen bei der Verordnung von Arzneimitteln häufig. Hier stellen Krankenkassen aus verschiedenen Gründen Prüfanträge, zum Beispiel wenn Verordnungseinschränkungen oder -ausschlüsse entsprechend der Arzneimittel-Richtlinie nicht beachtet wurden.
Die Verordnungshilfe gibt Ihnen die Möglichkeit, anhand von Fragen und Hinweisen abzuschätzen, ob eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist.