Verordnung von Arzneimitteln während einer Reha-Maßnahme

      Newsletterbeitrag

Entscheidend für die Beantwortung der Frage, wer für die Versorgung mit Arzneimitteln während einer Reha-Maßnahme zuständig ist, ist insbesondere der Kostenträger.

Erfolgt die Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, so muss die Reha-Einrichtung nur Arzneimittel bereitstellen, die in einem Zusammenhang mit der Indikation für die Reha-Maßnahme stehen. Verordnungen für weitere chronische Krankheiten oder akute Erkrankungen, die nicht im Zusammenhang mit der Reha-Maßnahme stehen, stellt weiterhin der niedergelassene Arzt aus.

Ist die gesetzliche Rentenversicherung der Kostenträger der Maßnahme, so erhält der Patient alle Arzneimittel von der Reha-Einrichtung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine chronische oder akute Erkrankung handelt und ob sie im Zusammenhang mit der Indikation für die Reha-Maßnahme stehen. Dies gilt auch für teure Arzneimittel. Auch wenn es zu einer akuten Erkrankung kommt, die in keinem Zusammenhang mit der Indikation für die Reha steht und nicht in der Reha-Einrichtung behandelt werden kann, muss die Reha-Einrichtung die empfohlenen Arzneimittel zur Verfügung stellen, wenn der Patient nach der Konsultation des ambulanten Arztes in die Reha-Einrichtung zurückkehrt.

Wer ist für die Reha-Maßnahme zuständig?1

Gesetzliche Rentenversicherung

  • Sind in erster Linie zuständig bei Reha-Leistungen für Menschen, die im Berufsleben stehen
  • Ziel ist es, Krankheitsfolgen und ihre Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit zu verringern und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erhalten.

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Sind in der Regel zuständig bei Reha-Leistungen für Altersrentner, für Mütter und Väter sowie für Kinder und Jugendliche
  • Ziel ist es, dass der Alltag wieder eigenständig gemeistert werden kann und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erhalten bleibt.

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, „Medizinische Rehabilitation, Hinweise zur Verordnung für  Ärzte und Psychotherapeuten, aktualisierte Ausgabe April 2018