Vergütung für Patientengespräch zur Umstellung auf Biosimilars?

      Newsletterbeitrag

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist der Auffassung, dass Biosimilars sich in ihrer pharmazeutischen Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit nicht von ihrem Referenzarzneimittel unterscheiden.

Insbesondere bei einer Umstellung von einem Biologikum auf ein Biosimilar sei es allerdings sehr wichtig, die Patienten ausführlich über Biosimilars zu informieren. Dieses Informationsgespräch sei aufwendig und zeitintensiv, da der Patient beispielsweise die Wirksamkeit des neuen Präparats in Zweifel ziehen könnte. Da dieses Gespräch auch zur Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen könne, fordert die AkdÄ für Ärzte eine Vergütung, die dem Zeitaufwand gerecht werde.

Biosimilar-Mindestquoten: Kostenreduzierung bei Biologika

Da Biosimilars als Nachahmerpräparate ein gewisses Einsparpotenzial bieten, nehmen Anzahl und Ausmaß der von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) festgelegten Biosimilar-Mindestquoten stetig zu. Insbesondere bei Neueinstellungen sollen Biosimilars zum Einsatz kommen.

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