Unterschiedliche EBM-Ziffern für AU-Versand und Bescheinigung für Kinderkrankengeld
Seit dem 7. Oktober 2020 stehen zwei verschiedene EBM-Ziffern zur Auswahl, wenn Ärzte nach einer Videosprechstunde einen AU-Schein oder eine Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld postalisch verschicken.
- AU-Schein nach Videosprechstunde: Nr. 40128
- Bezug von Kinderkrankengeld: Nr. 40129
Die Vergütung unterscheidet sich jedoch nicht: Beide Pauschalen werden extrabudgetär mit 0,81 Euro vergütet. Die beiden Ziffern müssen voraussichtlich so lange genutzt werden, bis ein entsprechendes digitales Muster bereitsteht.