STIKO empfiehlt monoklonalen Antikörper als RSV-Prävention – G-BA kann Leistungsanspruch nicht regeln

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Vor wenigen Tagen hat die Ständige Impf­kommission (STIKO) eine RSV-Prophylaxe für alle Neuge­bo­renen und Säug­linge mit dem mono­klonalen Antikörper Nirsevimab empfohlen. Die aktuelle STIKO-Empfeh­lung sieht vor, dass Säuglinge, die zwischen April und Septem­ber geboren werden, Nirsevimab im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Bei Geburten zwischen Okto­ber und März sollte Nirsevimab möglichst schnell nach der Geburt verabreicht werden, idealerweise bei der Ent­lassung aus der Geburts­klinik bzw. bei der U2-Vorsorge­unter­suchung. Nirsevimab bietet einen sofortigen Schutz mit maximalen Serum­konzentra­tionen nach 6 Tagen post Injektion und bleibt vermutlich während der gesamten RSV-Saison wirksam. Versäumte Gaben sollten innerhalb der ersten RSV-Saison nachgeholt werden.1

Keine Regelung durch Schutzimpfungsrichtlinie

Nun hat der Gemeinsame Bundes­ausschuss klargestellt, dass anders als bei anderen Empfeh­lungen der STIKO für klassische Impf­stoffe in diesem Fall der Leistungs­anspruch für gesetzlich Ver­sicherte nicht durch die Schutz­impfungs-Richt­linie geregelt werden kann. Eine Leistung der gesetz­lichen Kranken­kassen kann die Gabe der RSV-Prophy­laxe mit dem Anti­körper Nirsevimab bei Neuge­borenen nach aktueller Gesetzes­lage auf verschiedenen Wegen werden: Nach § 20i Abs. 3 SGB V ist das Bundes­gesund­heits­ministe­rium ermächtigt, einen Anspruch durch Rechts­verord­nung zu bestimmen. Daneben können Kranken­kassen in ihrer Satzung Leistungen für „andere Maß­nahmen der spezifischen Prophy­laxe“ vorsehen (§ 20i Abs. 2 SGB V).2

Kritik kommt vom Bundes­verband der Kinder- und Jugend­ärzt*innen e. V. (BVKJ): „Es kann doch nicht sein, dass die STIKO eine RSV-Impf-Prophylaxe empfiehlt, aber niemand daran gedacht hat, wie diese umfang­reiche neue Leistung vergütet werden soll“, kritisiert Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ. Er hofft, dass eine entsprechende Rechts­verordnung bereits in Arbeit ist.3

1 Robert Koch-Institut: Presse­mitteilung der STIKO zur neuen Empfehlung der spezifischen Prophylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor schweren Atemwegs­infektionen durch RSV bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison. Online verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/­STIKO/Empfehlungen/PM_2024-06-27.html

2 Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 04.07.2024 „RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen: G-BA kann Leistungsanspruch nicht regeln“

3 Pressemitteilung des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen vom 05.07.2024 „RSV-Impf-Prophylaxe für alle Säuglinge – Umsetzung durch ungeklärte Finanzierung gefährdet“