STIKO empfiehlt monoklonalen Antikörper als RSV-Prävention – G-BA kann Leistungsanspruch nicht regeln
Vor wenigen Tagen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) eine RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab empfohlen. Die aktuelle STIKO-Empfehlung sieht vor, dass Säuglinge, die zwischen April und September geboren werden, Nirsevimab im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Bei Geburten zwischen Oktober und März sollte Nirsevimab möglichst schnell nach der Geburt verabreicht werden, idealerweise bei der Entlassung aus der Geburtsklinik bzw. bei der U2-Vorsorgeuntersuchung. Nirsevimab bietet einen sofortigen Schutz mit maximalen Serumkonzentrationen nach 6 Tagen post Injektion und bleibt vermutlich während der gesamten RSV-Saison wirksam. Versäumte Gaben sollten innerhalb der ersten RSV-Saison nachgeholt werden.1
Keine Regelung durch Schutzimpfungsrichtlinie
Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss klargestellt, dass anders als bei anderen Empfehlungen der STIKO für klassische Impfstoffe in diesem Fall der Leistungsanspruch für gesetzlich Versicherte nicht durch die Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt werden kann. Eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen kann die Gabe der RSV-Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab bei Neugeborenen nach aktueller Gesetzeslage auf verschiedenen Wegen werden: Nach § 20i Abs. 3 SGB V ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, einen Anspruch durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Daneben können Krankenkassen in ihrer Satzung Leistungen für „andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ vorsehen (§ 20i Abs. 2 SGB V).2
Kritik kommt vom Bundesverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e. V. (BVKJ): „Es kann doch nicht sein, dass die STIKO eine RSV-Impf-Prophylaxe empfiehlt, aber niemand daran gedacht hat, wie diese umfangreiche neue Leistung vergütet werden soll“, kritisiert Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ. Er hofft, dass eine entsprechende Rechtsverordnung bereits in Arbeit ist.3
1 Robert Koch-Institut: Pressemitteilung der STIKO zur neuen Empfehlung der spezifischen Prophylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison. Online verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2024-06-27.html
2 Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 04.07.2024 „RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen: G-BA kann Leistungsanspruch nicht regeln“
3 Pressemitteilung des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen vom 05.07.2024 „RSV-Impf-Prophylaxe für alle Säuglinge – Umsetzung durch ungeklärte Finanzierung gefährdet“