STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung – wie geht es weiter?
Die STIKO hat eine neue Impfempfehlung veröffentlich. Alle Personen über 75 Jahre und Personen ab 60 Jahren, die ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, sollen eine einmalige Impfung vor der RSV-Saison als Standardimpfung erhalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun 2 Monate Zeit, um die STIKO-Empfehlung zu prüfen und eine Entscheidung zur Umsetzung zu treffen. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründung der STIKO im Epidemiologischen Bulletin. Anschließend legt der G-BA die Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Er kann dabei mit besonderer Begründung auch von der Empfehlung der STIKO abweichen. Dieser Beschluss muss nachfolgend vom Bundesministerium für Gesundheit bestätigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Bei der STIKO-Empfehlung zu einer Prophylaxe gegen RSV bei Neugeborenen mit dem Wirkstoff Nirsevimab hat der G-BA kürzlich entschieden, dass ein Leistungsanspruch für gesetzlich Versicherte nicht durch die Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt werden kann, da es sich nicht um eine klassische Schutzimpfung handelt.
Tipp: Die wichtigsten allgemeinen Informationen zum Thema Impfen fasst eine Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal übersichtlich zusammen.