STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung – wie geht es weiter?

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Die STIKO hat eine neue Impfempfehlung ver­öffent­lich. Alle Personen über 75 Jahre und Personen ab 60 Jahren, die ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, sollen eine einmalige Impfung vor der RSV-Saison als Standard­impfung erhalten.

Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) hat nun 2 Monate Zeit, um die STIKO-Empfehlung zu prüfen und eine Entschei­dung zur Umsetzung zu treffen. Die Frist beginnt mit der Veröffent­lichung der wissen­schaft­lichen Begrün­dung der STIKO im Epidemio­logischen Bulletin. Anschließend legt der G-BA die Leistungs­pflicht der GKV in der Schutz­impfungs-Richt­linie fest. Er kann dabei mit besonderer Begrün­dung auch von der Empfehlung der STIKO abweichen. Dieser Beschluss muss nach­folgend vom Bundes­ministerium für Gesundheit bestätigt und im Bundes­anzeiger veröffent­licht werden.

Bei der STIKO-Empfehlung zu einer Prophy­laxe gegen RSV bei Neugebo­renen mit dem Wirkstoff Nirse­vimab hat der G-BA kürzlich entschie­den, dass ein Leistungs­anspruch für gesetz­lich Versicherte nicht durch die Schutz­impfungs-Richt­linie geregelt werden kann, da es sich nicht um eine klassische Schutz­impfung handelt.

Tipp: Die wichtigsten allgemeinen Informationen zum Thema Impfen fasst eine Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal übersichtlich zusammen.

» Zur Praxishilfe „Verordnung von Impfstoffen“