Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie wurden verlängert

      Newsletterbeitrag     SARS-CoV-2; Ärztliche Vergütung

Für einige Leistungen wie Videosprechstunde, Folgeverordnungen und telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurden Sonderregeln vereinbart, die während der COVID-19-Pandemie gelten. Diese Sonderregelungen wurden bis zum 30. Juni verlängert.

Eine Vereinfachung gab es bei hausärztlichen Chronikerpauschalen: GOP 03221 und 04221 können nun auch dann abgerechnet werden, wenn nur ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und außerdem ein Kontakt per Video oder Telefon stattgefunden hat. Zuvor mussten mindestens zwei persönliche Kontakte stattgefunden haben. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021.

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet eine Übersicht zu den Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie.

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