Selektivvertrag für die Versorgung von Cannabis geplant
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) verhandelt mit der AOK Rheinland/Hamburg zu einem Selektivvertrag über die Versorgung mit Cannabinoiden bei Schmerzpatienten mit schweren und unkontrollierbaren Symptomen. Das Ziel dieses Selektivvertrags besteht darin, die Versorgung mit Cannabinoiden vom Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen zu befreien. Etwa ein Drittel aller Anträge wird derzeit abgelehnt. Dies liegt in vielen Fällen daran, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Indikation anders stellt als der Arzt.
Laut der DGS müssen viele Patienten derzeit noch zu lange auf eine Verordnung warten, da Ärzte oftmals entmutigt werden und aufgrund der hohen bürokratischen Hürden von einer Verordnung absehen. Der Selektivvertrag soll wissenschaftlich begleitet werden und darüber hinaus soll der Vertrag auch für andere Krankenkassen offenstehen. Die DGS wird zudem ihre Leitlinie „Cannabis in der Schmerztherapie“ bis zum Jahresende überarbeiten.
Probleme bei der Verordnung von Cannabis?
Die Praxishilfe „Verordnung von Cannabis“ fasst die wichtigsten Informationen rund um die Verordnung von Cannabis als Rezeptur zusammen.
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